Im selbstständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG kommt zwar nicht ein unselbstständiger Antrag auf Einziehung nach § 33 Abs 1 MedienG in Betracht, wohl aber ein selbstständiger Antrag auf Einziehung iSd § 33 Abs 2 MedienG - und damit in diesem Zusammenhang auch die Anordnung einer Beschlagnahme gem § 36 Abs 1 MedienG. OGH 22. 1. 2025, 15 Os 124/24k.