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VwGH: Haftung für Abgaben nach einer gemäß § 206 BAO unterbliebenen Heranziehung des Schuldners

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2025/117RdW 2025, 143 Heft 2 v. 13.2.2025

Die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO kann auch nach der aktuellen Rechtslage bewirken, dass die Geltendmachung einer Haftung für diese Abgabe unterbleiben muss. - VwGH 22. 10. 2024, Ra 2024/13/0002.

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