vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschlussprüferin: Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft - kein Rechtsmissbrauch

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/91RdW 2025, 116 Heft 2 v. 13.2.2025

EuGVVO 2012: Art 8

Der kl österreichische Aktionär nimmt - zugleich mit dem Erstbekl, einem in Österreich wohnhaften Aufsichtsratsmitglied einer deutschen AG - als Zweitbekl die in Deutschland ansässige Abschlussprüferin der AG in Anspruch und stützt sich dabei ua auf den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 8 Nr 1 EuGVVO 2012.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte