VersVG idF BGBl I 2012/34: § 165a
Der OGH hat dem EuGH gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind Art 185 Abs 1, Abs 3 Buchst j und Abs 5 Buchst c sowie Art 186 Abs 1 der RL 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) dahin auszulegen, dass dem Versicherungsnehmer das Rücktrittsrecht auch im Fall einer späteren individualvertraglichen Vertragsänderung zu einem Lebensversicherungsvertrag zusteht?