ABGB: §§ 914 f
Kein Versicherungsschutz besteht nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ua iZm der Finanzierung eines Bauvorhabens einschließlich des Grundstückserwerbs (Art 7.1.11. ARB 1994 - "Bauherren-Klausel").