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Rechtsschutzversicherung: Serienschaden iZm Fremdwährungskredit und Geldwechselvertrag

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/79RdW 2025, 107 Heft 2 v. 13.2.2025

ABGB: §§ 914 f

KSchG: § 6

Der vorliegende Art 6.7.2. ARB 2003 sieht vor: "Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlich zusammenhängenden, einheitlichen Vorgang darstellen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls." Diese Serienschadenklausel ist nicht intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.

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