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Zwingendes und nachgiebiges Gesellschaftsrecht

WirtschaftsrechtHans-Georg KoppensteinerRdW 2025/70RdW 2025, 83 Heft 2 v. 13.2.2025

Mit den folgenden Zeilen soll, wie in der Überschrift angekündigt, ein Beitrag zum Verhältnis von zwingendem und nachgiebigem Kapitalgesellschaftsrecht sowie zu den Personengesellschaften des UGB geliefert werden. Dabei ist, wie wohl allgemein anerkannt, das Prinzip der Privatautonomie zugrunde zu legen. Zwingendes Recht bedarf demnach einer besonderen Rechtfertigung.11Vgl Haberer, Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht (2009) 7 ff; Nicolussi, Die Satzungsstrenge im Aktienrecht (2018) 2, 8 f; Hartlieb, Verbandsvertragsrecht (2023) 181 ff; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht4 (2002) 119 f. Abzugrenzen und auszulegen ist es deshalb im Hinblick auf die das Rechtsgebiet prägenden Interessen, in anderer Formulierung seiner Schutzziele. Als solche führt man an: Schutz der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, Minderheitenschutz, Individualschutz, Funktionsschutz, Gläubigerschutz, Mitbestimmung der Arbeitnehmer und öffentliche Interessen.22Eingehend Haberer, Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht 75 ff. Diese Kriterien sind untereinander und danach in der Relation zur Parteiautonomie gegeneinander abzuwägen.33Zu letzterem Haberer, Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht 75 ff. Daraus ist der Zweck der jeweils interessierenden Normen abzuleiten (teleologische Interpretation). Das Ergebnis dieses Prozesses entscheidet darüber, ob zwingendes Recht vorliegt oder eben nicht.44Dazu Hartlieb, Verbandsvertragsrecht 123, unter der Überschrift "Ermittlung zwingenden Rechts". Er spricht sich für eine Vermutung der Disposivität aus. Den Überlegungen zu den einzelnen Typen von Gesellschaften wird ein Abschnitt zu verbandsübergreifenden Prinzipien vorangestellt.

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