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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2025

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/68RdW 2025, 82 Heft 2 v. 13.2.2025

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2025 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-5 Jahre: 350 €Altersgruppe 6-9 Jahre: 440 €

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