"Iura novit curia" gilt für die inländische Rechtsordnung und für europäisches Recht. Ob hingegen österreichische Sozialversicherungsbeiträge nach deutschem Einkommensteuerrecht abziehbar sind, ist ein Umstand, zu dem das BFG Feststellungen zu treffen hatte. Diese Feststellungen sind die Grundlage für die Behandlung der Beiträge bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung. - VwGH 24. 10. 2024, Ra 2023/15/0048.