Eine Bank hatte Kredite vergeben und gewährte Investoren Unterbeteiligungen an diesen bestehenden Kreditforderungen. Strittig wurde, ob die Erträge der Investoren der KESt unterliegen oder ob insb Beteiligungen nach Art eines stillen Gesellschafters anzunehmen sind. - VwGH 18. 6. 2024, Ro 2022/13/0032.