ABGB: § 1151
AngG: §§ 36 f
Bei fehlender gegenteiliger Vereinbarung ist ein AN, der die Option aus einer Wiedereinstellungszusage ausgeübt hat und ein neues DV zum AG zu den vorherigen Bedingungen begründet hat, an eine im ursprünglichen Arbeitsvertrag enthaltene Konkurrenzklausel gebunden.