vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regelung im ABGB zu Kündigungsfristen und -terminen für Arbeiter nicht verfassungswidrig

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/484RdW 2024, 633 Heft 9 v. 12.9.2024

ABGB: § 1159 Abs 1-4

Für Kündigungen von Arbeiterdienstverhältnissen gelten seit 1. 10. 2021 gem § 1159 ABGB idF BGBl I 2017/153 grundsätzlich die auch für Angestellte geltenden längeren Kündigungsfristen. Durch KollV können aber für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs 6 ArbVG überwiegen, abweichende Regelungen, idR kürzere Kündigungsfristen, festgelegt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte