EGZPO: Art XLII
Es kann nicht gesagt werden, dass die geltend gemachte Nichtigkeit des Glücksspielvertrags eine vertragliche Rechnungslegungspflicht jedenfalls ausschließe. Im Gegenteil begründet auch ein nichtiger Vertrag zwischen den Parteien gewisse Verbindlichkeiten, so insb die Pflicht zur Auskunftserteilung.