RL 2001/86/EG : Art 3-7
VO (EG) 2157/2001 : Art 12
Wurde eine Holding-SE von beteiligten Gesellschaften gegründet, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen, und ohne vorherige Durchführung von Verhandlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer eingetragen, schreibt Art 12 Abs 2 VO (EG) 2157/2001 [über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)] iVm den Art 3-7 der RL 2001/86/EG [zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer] die spätere Aufnahme solcher Verhandlungen nicht deswegen vor, weil diese SE herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geworden ist.