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EuGH: Europäische Gesellschaft (SE) - Beteiligung der Arbeitnehmer

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/468RdW 2024, 619 Heft 9 v. 12.9.2024

RL 2001/86/EG : Art 3-7

VO (EG) 2157/2001 : Art 12

Wurde eine Holding-SE von beteiligten Gesellschaften gegründet, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen, und ohne vorherige Durchführung von Verhandlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer eingetragen, schreibt Art 12 Abs 2 VO (EG) 2157/2001 [über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)] iVm den Art 3-7 der RL 2001/86/EG [zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer] die spätere Aufnahme solcher Verhandlungen nicht deswegen vor, weil diese SE herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geworden ist.

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