vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitende Telearbeit

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/451RdW 2024, 596 Heft 9 v. 12.9.2024

Aufgrund einer multilateralen Rahmenvereinbarung besteht seit 1. 7. 2023 die Möglichkeit für einen vereinfachten Ausnahmeantrag hinsichtlich der SV-Zuständigkeit bei grenzüberschreitender Telearbeit, wenn die Telearbeit im Wohnsitzstaat mehr als 25 % und weniger als 50 % der Arbeitszeit beträgt. Seit 1. 5. 2024 gilt diese Rahmenvereinbarung auch in Bezug auf Litauen und seit 1. 6. 2024 in Bezug auf Irland (Kurzlink zur aktuellen Liste der teilnehmenden Staaten: http://tinyurl.com/RV-Telearbeit ).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte