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Keine Zuständigkeit der Handelsgerichte für Klage auf Erfüllung eines Abtretungsvertrags

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2024/447RdW 2024, 595 Heft 9 v. 12.9.2024

Eine Klage auf Erfüllung des Vertrags über die entgeltliche Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen fällt nach Ansicht des OLG Wien nicht gem § 51 Abs 1 Z 6 JN in die Handelsgerichtsbarkeit, unabhängig davon, ob der Übernehmende bereits Geschäftsanteile hält oder nicht. OLG Wien 23. 5. 2024, 16 R 73/24h.

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