Eine Baustellen- und Montagetätigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 liegt nicht mehr vor, wenn der Dienstnehmer mehr als sechs Monate dauerhaft (nur) im Betrieb eines Kunden des Dienstgebers im Einsatz ist. Damit entfällt die Steuerfreiheit der Reisekostenersätze. - VwGH 29. 5. 2024, Ro 2022/15/0019.