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VwGH: Schadenersatzzahlung und Rechtsanwaltskosten eines Kronzeugen

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/434RdW 2024, 571 Heft 8 v. 14.8.2024

Bei einem Kronzeugen trat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Delikte unter der Bedingung zurück, dass er Schadenersatzzahlungen an den Geschädigten leistet. Diese Zahlung und die Rechtsanwaltskosten des Kronzeugen können dann Werbungskosten sein, wenn die Delikte zu Einkünften des Kronzeugen geführt haben und folglich für die Aufwendungen eine (ausschließliche) berufliche Veranlassung gegeben ist. - VwGH 29. 5. 2024, Ra 2023/15/0036.

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