ArbVG: § 62 Z 1
Wird in einer Betriebseinheit eine BR-Wahl durchgeführt, obwohl diese nicht als Betrieb iSd § 34 Abs 1 ArbVG zu qualifizieren ist, wird dieser Mangel durch eine unterbliebene Anfechtung der Wahl saniert und die Tätigkeitsdauer des gewählten BR endet grds erst mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer.