vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungsschutz für Reproduktionsaufnahme einer Postkarte

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/409RdW 2024, 548 Heft 8 v. 14.8.2024

UrhG: §§ 1, 73, 74

In Abgrenzung zum urheberrechtlichen (und damit weiteren) Schutz von Lichtbildwerken ist beim Leistungsschutzrecht des § 74 UrhG (Leistungsschutzrecht an Lichtbildern) davon auszugehen, dass in der Aufnahme eines Lichtbildes gerade keine eigentümliche Gestaltung des Geschauten oder innerlich Erlebten liegt, sondern eine mit technischen Mitteln bewirkte bildliche Festlegung eines Ausschnitts der Außenwelt. Damit fällt unter den Leistungsschutz auch eine "rein technische Leistung" des Lichtbildners, "die nicht einmal besondere Fähigkeiten voraussetzt". Das

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte