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Neue Baumhaftung - HaftRÄG 2024

WirtschaftsrechtErika WagnerRdW 2024/396RdW 2024, 524 Heft 8 v. 14.8.2024

Seit 1. 5. 2024 ist das Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das ABGB geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024), in Kraft. Durch das HaftRÄG 2024 wurde nach § 1319a ABGB die Bestimmung des § 1319b Abs 1-4 eingefügt. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte sowie die Intention, die mit dieser Bestimmung bezweckt ist. Viele Aspekte der Bestimmung sind noch offen - wie die nachführenden Ausführungen zeigen werden - und bedürfen einer Klarstellung durch die Judikatur. In der Lehre wird die Neuregelung mE zu Recht begrüßt und findet rege Bearbeitung.11 E. Wagner, Hurra - Ministerialentwurf zur Baumhaftung (endlich) da! - Am 29. 1. 2024 hat der Ministerialentwurf zur Baumhaftung (HaftRÄG 2024) endlich das Licht der Welt erblickt, RdU 2024/6, 4; Kerschner, Keine Angstschnitte mehr - zur neuen Baumhaftung, RFG 2024/12, 43; Stabentheiner/Wieser/Borkowski, Das zweite Symposium zur Baumsicherung und die Traunkirchener Thesen, ZVR 2022/6, 23; Karner, Baum- und Wegehalterhaftung im Siedlungsraum sowie in Wald- und Naturgebieten, ZVR-Verkehrsrechtstag 2022, ZVR 2023/22, 67; Fucik, Baumhaftung (außer Waldes) neu, ÖJZ 2024/32, 195; Danzl, Baumsicherungspflichten aus richterlicher Sicht, ZVR 2023/21, 60; Borkowski, Das HaftRÄG 2022: Eine Neuordnung der Haftung für Bäume, ZVR-Verkehrsrechtstag 2022, ZVR 2023/20, 57; H. Rainer, Der "Angstschnitt" - neue Regelung zur Haftung für Bäume, immolex 2024/85, 197; Kolmasch, Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024, Zak 2024/145, 91; Stabentheiner/Wieser, Gesetzliche Neuregelung der Haftung für Bäume - das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024, Zak 2024/218, 124.

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