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Information zur Verlängerung der Frist für die Anmeldung zur Quotenregelung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/393RdW 2024, 523 Heft 8 v. 14.8.2024

Die technische Möglichkeit der Anmeldung von Steuernummern zur Quotenregelung für das Veranlagungsjahr 2023 stand grundsätzlich bis zum 1. 7. 2024 zur Verfügung. Da wegen technischer und organisatorischer Anlaufschwierigkeiten sowie nachträglich aufgekommener Auslegungsfragen bis zu diesem Termin nicht sämtliche Steuernummern, die dafür qualifiziert wären, zur Quotenregelung angemeldet werden konnten, wurde die Anmeldefrist für das Veranlagungsjahr 2023 bis inklusive 2. 9. 2024 verlängert. (Quelle: www.bmf.gv.at )

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