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APAB-Fortbildungsrichtlinie - BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2024/385RdW 2024, 522 Heft 8 v. 14.8.2024

In BGBl II 2024/211 wurde die RL der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) kundgemacht, die mit 31. 8. 2024 in Kraft tritt.

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