In BGBl II 2024/211 wurde die RL der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) kundgemacht, die mit 31. 8. 2024 in Kraft tritt.
In BGBl II 2024/211 wurde die RL der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) kundgemacht, die mit 31. 8. 2024 in Kraft tritt.