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Klagszustellung mittels Ediktsdatei an ausländischen Rechtsträger mit inländischer Zweigstelle

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/351RdW 2024, 475 Heft 7 v. 18.7.2024

ZPO: § 92

Die Zustellung der Klage an eine im Firmenbuch eingetragene juristische Person hat gem § 92 Abs 1 ZPO auf Antrag der klP ohne Bestellung eines Kurators durch Aufnahme einer Mitteilung in die Ediktsdatei zu erfolgen, wenn die Zustellung der Klage "an der im Firmenbuch als für Zustellungen maßgeblich eingetragenen Geschäftsanschrift (§ 3 Abs 1 Z 4 und 6 FBG)" nicht bewirkt werden kann, weil dort keine Abgabestelle besteht, wenn die klP keine andere Abgabestelle bekannt gibt und wenn auch dem Gericht ohne Ermittlungen keine andere Abgabestelle bekannt ist.

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