DSG: § 1
WAG 2018: § 92
Gem § 92 Abs 11 erster Satz WAG 2018 kann die FMA durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1-5 WAG 2018) nicht berechtigt ist (sofern diese Person dazu Anlass gegeben