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Verbreitung unrichtiger Tatsachen im Zusammenhang mit Fiakern

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/337RdW 2024, 466 Heft 7 v. 18.7.2024

ABGB: § 1330

Der Folder des Bekl richtet sich mit Hervorhebung an durchaus prominenter Stelle (im Subtitel, aber auch später

Seite 466


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