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Festsetzung des Klimabonus für 2024

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/327RdW 2024, 447 Heft 7 v. 18.7.2024

Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde im Jahr 2022 zum Zweck der Kompensation von Mehrbelastungen durch das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz und zur Vermeidung sozialer Härten ein regionaler Klimabonus eingeführt (siehe BGBl I 2022/10). Mit BGBl I 2024/58 wurde nun die Höhe des Klimabonus für 2024 festgelegt - je nach Wohnort wird dieser zwischen € 145,- für gut erschlossene städtische Bereiche und € 290,- für infrastrukturschwache Regionen betragen (konkret wird der Sockelbetrag mit € 145,- festgelegt, der auf dieser Basis prozentuell berechnete und vom Hauptwohnsitz abhängige Regionalausgleich beträgt zwischen € 0,- und € 145,-). Zudem sieht die Änderung des Klimabonusgesetzes vor, dass der Klimabonus für 2024 ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von mehr als € 66.612,- auch zu versteuern ist.

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