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Stundung von Gebühren durch den Präsidenten des Patentamts - Rechtszug

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/320RdW 2024, 446 Heft 7 v. 18.7.2024

Gegen Bescheide des Präsidenten des Patentamts über Anträge auf Gebührenstundung gem § 7 PAG besteht kein Rechtszug an die ordentlichen Gerichte; es kann nur gem Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben werden. VwGH 15. 5. 2024, Ra 2023/03/0184.

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