Auch im Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta führt der Verstoß des BFG gegen die Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung (im zweiten Rechtsgang) nur dann zur Aufhebung, wenn die Relevanz dieses Verfahrensfehlers nachgewiesen ist. - VwGH 5. 9. 2024, Ra 2022/16/0083.
Das Zollamt hatte der GmbH im Jahr 2011 Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben.