IO: §§ 30, 31
Die Bekl war die "Hausbank" der Schuldnerin. Bereits 2016 hatten beide eine Globalzession aller bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb zur Sicherstellung vereinbart und die Schuldnerin räumte der Bekl eine Höchstbetragshypothek auf ihrer Betriebsliegenschaft ein.