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Exekution nach Restschuldbefreiung - Verschulden des Schuldners?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/632RdW 2024, 832 Heft 12 v. 13.12.2024

IO idF IRÄG 2010: § 197

IO: § 156

Durch den Verweis in § 197 Abs 1 IO idF IRÄG 2010 auf § 156 Abs 4 IO ist klargestellt, dass Forderungen, die nur aus Verschulden des Schuldners im Zahlungsplan unberücksichtigt blieben, von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind. Gläubiger solcher Forderungen können daher nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens deren Bezahlung im vollen Betrag verlangen. Aus den Worten "nur aus Verschulden des Schuldners" in § 156 Abs 4 IO geht hervor, dass bereits ein leichtes Mitverschulden des Gläubigers die Anwendung der

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