Das EStG unterscheidet zwischen Instandsetzung und Instandhaltung. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Aufwandskategorien musste der VwGH für Sanierungsaufwendungen vornehmen, die nur zwei - in einer großen Wohnanlage gelegene - Eigentumswohnungen betrafen. - VwGH 26. 9. 2024, Ro 2023/15/0001.