Strittig wurde, welcher Einkunftsart die Einkünfte eines Profi-Tischtennisspielers zuzuordnen sind. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind von vornherein nicht von der Sportler-Verordnung erfasst, weil diese nur auf "selbständig tätige" Sportler abstellt. - VwGH 3. 9. 2024, Ra 2023/13/0164.