Die Forschungsprämienverordnung wurde mit BGBl II 2024/281 novelliert. Der Betrag für die Berücksichtigung des fiktiven Unternehmerlohns wurde an den aktuellen Wert der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) angepasst; daneben wurden Aktualisierungen vorgenommen und der Verordnung eine Abkürzung - FoPV - gegeben.