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Berücksichtigung von kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen beim Rehabilitationsgeld

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/596RdW 2024, 776 Heft 11 v. 14.11.2024

ASVG: § 125 Abs 1, § 143a

Eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung ist beim Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) gem § 125 Abs 1 letzter Satz ASVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum - nicht jedoch während des laufenden Bezugs - eintritt.

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