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Gilt § 11b AVRAG für eine bei Inkrafttreten bereits vereinbarte Aus-, Fort- oder Weiterbildung?

ArbeitsrechtReinhard ReschRdW 2024/587RdW 2024, 764 Heft 11 v. 14.11.2024

Der Beitrag geht auf die Frage ein, inwieweit der neue § 11b AVRAG auf jene Bildungsvereinbarungen zur Anwendung gelangt, die bei seinem Inkrafttreten bereits abgeschlossen waren.

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