Indem die GmbH als Bürge die entsprechende Schuld ihrer Schwestergesellschaft tilgte, fiel für diese Schuld die hypothekarische Haftung eines Grundstücks des Gesellschafters weg, was eine verdeckte Ausschüttung bewirkte. - VwGH 28. 8. 2024, Ro 2023/15/0030.