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Verbrauchergerichtsstand: "Ausrichten" der Tätigkeit auf Verbraucherstaat

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/527RdW 2024, 690 Heft 10 v. 11.10.2024

EuGVVO 2012: Art 17, Art 18

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO 2012 für Verbraucherverträge sind gem Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012 ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat.

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