vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lizenznehmer - Nebenintervention nach § 14 Abs 4 MarkSchG nicht streitgenössisch

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/520RdW 2024, 684 Heft 10 v. 11.10.2024

MarkSchG: §§ 1, 10, 14, 29

Das Subjekt des Markenschutzes ist der Markeninhaber. Das folgt etwa aus § 1 Z 2 MarkSchG (Bestimmbarkeit des Gegenstandes des "ihrem Inhaber gewährten Schutzes"), aus § 10 MarkSchG (wonach der Markeninhaber Dritten die Benutzung identischer oder ähnlicher Zeichen verbieten kann) oder aus § 29 Abs 1 Z 1 MarkSchG (wonach es dem Inhaber jederzeit freisteht, auf sein Markenrecht zu verzichten und dessen Löschung zu beantragen). Die Rechte eines Lizenznehmers schränken nach außen weder die markenrechtlichen Ansprüche des Markeninhabers gegen Dritte ein noch seine Befugnis, durch einen Antrag die Löschung der Marke zu bewirken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte