ABGB: § 1295
Der Erstbekl war Mitglied des Aufsichtsrats der mittlerweile aufgelösten deutschen W* AG, die Zweitbekl deren Wirtschaftsprüferin. Der Kl begehrt von den Bekl den Klagsbetrag zur ungeteilten Hand aus dem Titel des Schadenersatzes Zug um Zug gegen die Rückgabe von 500 Stück W*-Aktien. Hätten die Bekl die ihnen obliegenden Kontrolltätigkeiten und Prüfpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen