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Schadenersatz: Aktionär gegen AR und WP - Kausalitätsnachweis

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/515RdW 2024, 680 Heft 10 v. 11.10.2024

ABGB: § 1295

Der Erstbekl war Mitglied des Aufsichtsrats der mittlerweile aufgelösten deutschen W* AG, die Zweitbekl deren Wirtschaftsprüferin. Der Kl begehrt von den Bekl den Klagsbetrag zur ungeteilten Hand aus dem Titel des Schadenersatzes Zug um Zug gegen die Rückgabe von 500 Stück W*-Aktien. Hätten die Bekl die ihnen obliegenden Kontrolltätigkeiten und Prüfpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen

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