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Die "Legal Judgment Rule" - unklares Haftungsregime bei unklarer Rechtslage?

WirtschaftsrechtLukas VeithRdW 2024/512RdW 2024, 669 Heft 10 v. 11.10.2024

Geschäftsleitungsorgane haben sich bei operativen Entscheidungen am Wohl des Unternehmens zu orientieren. Manchmal erfüllt die beschlossene Maßnahme aber nicht den erhofften Zweck und die Gesellschaft erleidet ungewollte (finanzielle) Nachteile. Im Fall unklarer Rechtslage kann sich eine ex ante noch sinnvoll erscheinende Entscheidung sogar ex post als Gesetzesverstoß herauskristallisieren. Doch haftet das jeweilige Organ auch für interpretative Fehltritte oder Entscheidungen, die aufgrund unrichtigen Rechtsrats getroffen wurden? Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit der Erstreckung der Business Judgment Rule (BJR) auf Entscheidungen bei unklarer Rechtslage. Gleichzeitig wird versucht, das Bedürfnis nach dem in der Literatur mitunter geforderten Rechtsinstitut der Legal Judgment Rule (LJR) zu evaluieren.11Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Vortrag des Autors im Rahmen des Seminars "Financial Lines, Cyber und KI", das am 27. 6. 2024 in Kooperation mit der Universität Hamburg und der Swiss Re in München stattgefunden hat.

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