Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG, BGBl I 2017/136) wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen der letzten Jahre (ua Aufnahme der Flexiblen Kapitalgesellschaft und meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger in das WiEReG sowie höhere Transparenz betr Treuhandschaften) wurde der WiEReG BMF-Erlass nunmehr neu gefasst und unter 2024-0.413.351, BMFAV Nr 126/2024 in der FINDOK veröffentlicht.