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VwGH: Beteiligung als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/57RdW 2017, 56 Heft 1 v. 23.1.2017

Wenn der Betriebsinhaber im betreffenden Wirtschaftsjahr die Veräußerung einer Beteiligung bereits vorbereitet, zählt diese Beteiligung zum Umlaufvermögen. - VwGH 23. 11. 2016, Ro 2014/13/0011.

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