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VwGH: Beendigung der Gruppe durch Up-stream-Verschmelzung des Gruppenträgers

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/431RdW 2016, 567 Heft 8 v. 18.8.2016

Bei einer Up-stream-Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft geht die Gruppenträgereigenschaft nicht auf die aufnehmende Körperschaft über. Dies führt zur Beendigung der Gruppe. Die gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge einer Verschmelzung ändert daran nichts. - VwGH 28. 6. 2016, 2013/13/0066.

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