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Aufklärungspflicht bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/401RdW 2016, 538 Heft 8 v. 18.8.2016

ABGB: §§ 1295, 1299

Nach den allgemeinen Grundsätzen muss die Informationserteilung dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung genügen, durch die der Kunde in die Lage versetzt wird, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Die Bank ist nicht verpflichtet, einen spekulierenden Kunden zu bevormunden.

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