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Veröffentlichung strafrechtlicher Ermittlungsakten auf privater Website

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/396RdW 2015, 435 Heft 7 v. 17.7.2015

DSG: § 8

MedienG: § 1

Verdächtige und Beschuldigte eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können gem § 8 Abs 4 DSG 2000 verlangen, dass strafrechtsbezogene Daten aus diesem Verfahren nicht auf einer privaten Internetplattform veröffentlicht oder verbreitet werden.

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