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VwGH: Aufteilung eines Gesamtentgeltes für mehrere Grundstücke

SteuerrechtRdW 2015/630RdW 2015, 736 Heft 11 v. 17.11.2015

Es wurde ein Gesamtkaufpreis für mehrere Grundstücke vereinbart und gezahlt. Der Gesamtkaufpreis ist nicht nach subjektiven Überlegungen der Parteien, sondern nach dem Verhältnis der objektiven Werte der einzelnen Grundstücke auf diese aufzuteilen. - VwGH 16. 9. 2015, Ro 2014/13/0008.

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