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Bildschirm- und Cachekopien - Zustimmung des Urhebers notwendig?

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/411RdW 2014, 381 Heft 7 v. 16.7.2014

Sieht ein Endnutzer eine Internetseite auf seinem Computer an, ohne diese herunterzuladen, werden Kopien auf dem Computerbildschirm des Nutzers (Bildschirmkopien) und Kopien im "Internetcache" der Festplatte dieses Computers (Cachekopien) erstellt.

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