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VwGH: Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2013/349RdW 2013, 340 Heft 6 v. 17.6.2013

BVergG § 23

AVG § 17

In vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist gem § 17 Abs 3 AVG im Einzelfall zu beurteilen, inwieweit ein überwiegendes Interesse besteht, einem Bieter bestimmte Informationen vorzuenthalten, wobei gleichzeitig die effektive Rechtsverfolgung sichergestellt werden muss.

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