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Kreditversicherung: Verletzung der Meldeobliegenheit vor Versicherungsfall

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/148RdW 2013, 144 Heft 3 v. 18.3.2013

VersVG §§ 6, 187

§ 6 Abs 1 bis 3 VersVG (Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung; Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises iZm der Verletzung der Meldeobliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls) kann in der Kreditversicherung (worunter auch die Warenkreditversicherung fällt) nach § 187 VersVG abbedungen werden.

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